Die Beauftragte für Medizinproduktesicherheit – MPSB

Die aktuelle Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verlangt im §6, dass jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen hat, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist.

Im Folgenden finden Sie eine zentrale fachübergreifende Kontaktadresse, welche im Haus Maria Linden als Beauftragte für Medizinproduktesicherheit benannt wurden.

Zentraler Kontakt Medizinproduktesicherheit


Medizinproduktesicherheit.hml@kjsw.de

 

 

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